Intertek-Qualitätssicherung ermöglicht es Ihnen, Risiken in Ihrem Betrieb, Ihrer Lieferkette oder Ihrem Qualitätsmanagementsystem zu identifizieren und zu minimieren.
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Angefangen von Laboruntersuchungen bis hin zur Prüfung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und darüber hinaus - steigern Sie den Wert und die Marktfähigkeit Ihrer Produkte mit Prüf- und Zertifizierungsdienstleistungen von Intertek.
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Intertek liefert Inspektionsdienstleistungen für Hersteller, Handel, staatliche Stellen und Behörden sowie Importeure und Exporteure.
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Beweisen Sie Ihren Kunden, dass Sie die Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen erfüllen und sich an soziale, umweltrelevante und ethische Normen halten. Erhöhen Sie Ihren Marktanteil und weisen Sie die Umsetzung von Best-Practice-Lösungen und Leistungskriterien nach.
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EU-Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU (European Energy Efficiency Directive) Verpflichtende Energieeffizienzsteigerungen in der EU
Die EU-Mitgliedsstaaten beschlossen 2007, den Primärenergieverbrauch bis 2020 um 20 Prozent zu reduzieren. Dazu verabschiedeten sie die EU-Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU (Energy Efficiency Directive/EED). Ziel ist die Ausschöpfung von Energieeffizienzpotentialen in den EU-Mitgliedsstaaten.
Die EU-Mitgliedsstaaten beschlossen 2007, den Primärenergieverbrauch bis 2020 um 20 Prozent zu reduzieren. Dazu verabschiedeten sie die EU-Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU (Energy Efficiency Directive/EED). Ziel ist die Ausschöpfung von Energieeffizienzpotentialen in den EU-Mitgliedsstaaten.
Das
nationale Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet Großunternehmen
(Nicht-KMU) nach 2003/361/EG seit 2015 zur Durchführung von Energieaudits nach
DIN EN 16247-1.
Im Turnus von vier Jahren - maßgebend ist der Stichtag des letzten Energieaudits (siehe Nachweiserklärung) - ist dieses Energieaudit zu wiederholen.
2019 und 2020 müssen zahlreiche Unternehmen diese Energieaudits erneut durchführen.
Optionen für
Unternehmen aus dem Bereich Energie:
Folgen bei Non-Compliance und Überprüfung durch nationale Behörde:
In Deutschland werden bei Non-Compliance Ordnungswidrigkeiten von bis zu 50.000 € pro juristische Person ausgesprochen. Die Überprüfung erfolgt durch das Bundesamt für Ausfuhr- und Wirtschaftskontrolle (BAFA). Das BAFA überprüft seit 2016 Unternehmen auf die Umsetzung der Anforderungen.
Haben Sie sich hiermit schon beschäftigt?
Intertek unterstützt Sie von der Schulung bis zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen. Wir bieten folgende Services innerhalb und außerhalb Deutschlands:
Seminare und Schulungen:
Energieeffizienz Services:
Nutzen Sie zusätzlich die BAFA-Förderungen bei Einführung, Zertifizierung und Weiterentwicklung Ihres Energiemanagementsystems! Die Förderung umfasst Erstzertifizierung, Beratung, Schulung, Messtechnik und Software.
Weitere Informationen zu Energieaudits finden Sie hier.
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