Eurasia-REACH - Regulatorische Beratungsservice

Intertek kann Ihre neuen bzw. vorhandenen Chemikalien erfolgreich durch den Registrierungs- und Meldungsprozess von Eurasia-REACH führen.

In 2017 hat die Eurasische Wirtschaftsunion (EAEU), bestehend aus Russland, Belarus, Kasachstan, Armenien und Kirgisistan, die sogenannte „Technical Regulation of Eurasian Economic Union on Safety of Chemical Products - TR EAEU 041/2017“ (auch als Eurasia-REACH bezeichnet) verabschiedet...

Ab 2. Juni 2021 müssen Importeure und Hersteller chemischer Produkte die Technische Verordnung zur Sicherheit chemischer Produkte (TR EAEU 041/2017) einhalten. Die TR EAEU 041/2017 legt verbindliche Anforderungen für chemische Stoffe, Gemische oder andere chemische Produkte fest, die in EAEU-Staaten in Verkehr gebracht werden sollen (d. h. Anforderungen an die Sicherheit chemischer Produkte, Konformitätsbewertungen, Produktidentifikation und Kennzeichnung und Terminologie).

Eurasia-REACH deckt alle Arten chemischer Stoffe ab, mit Ausnahme der in Anhang I der Verordnung aufgeführten Stoffe. Darüber hinaus enthalten andere Anhänge Informationen zu zulässigen Abweichungen im Gehalt an gefährlichen Chemikalien in Produkten, in der Struktur des Chemikaliensicherheitsberichts, im Höchstgehalt an eingeschränkten Stoffen in Produkten und im Antragsformular für die staatliche Registrierung chemischer Produkte.

Eurasia-REACH verlangt von Unternehmen, dass sie Registrierungen ihrer chemischen Substanz(en) bei einer Behörde eines Mitgliedstaats innerhalb der EAEU einreichen. Die Art der Registrierung hängt davon ab, ob die Chemikalie neu oder vorhanden ist. Vorhandene Stoffe erhalten eine individuelle Registrierungsnummer, neue Stoffe erfordern ein zusätzliches Meldeverfahren.

Chemikalieninventar 
Die zuständigen Behörden der EAEU erstellen derzeit ein Inventar vorhandener Substanzen. Die bisher bekannte Frist 1. Mai 2020, um das Inventar in allen EAEU-Ländern fertigzustellen, wurde nun auf 1. August 2020 verschoben. Für Unternehmen ist es wichtig sicherzustellen, dass ihre Chemikalien im Inventar aufgeführt sind, indem sie ihre vorhandenen Substanzen melden. Eine Inventarmeldung besteht aus dem Ausfüllen eines Formulars mit grundlegenden Informationen zu bereits vorhandenen Stoffen.

Für ausländische Unternehmen
Unternehmen außerhalb der EAEU, die beabsichtigen, ihre chemischen Substanzen auf den EAEU-Markt zu bringen, können ihre vorhandenen chemischen Substanzen dem Inventar vorlegen und sich später über einen sogenannten „Nominated Representative“ registrieren lassen.

Wir helfen Ihnen durch den EAEU-REACH-Prozess!
Intertek bietet die erforderlichen Lösungen aus einer Hand, um Registrierungs-, Test- und Dokumentationsanforderungen von Eurasia-REACH zu erfüllen.

Wir bieten Herstellern, Lieferanten und Anwendern von Industrie-, Handels- und Verbraucherchemikalien folgende Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Chemikalien-Meldung:

  • Entwicklung von Registrierungs-/Meldungsstrategien
  • Beratung vor und nach der Meldung

  • Auflistung der Stoffe in der Chemikalieninventarliste
  • Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen
  • Erstellung / Registrierung von Sicherheitsdatenblättern
  • Eurasia-REACH-Alleinvertretung
  • Vorbereitung und Einreichung von Registrierungsdossiers
  • Vorbereitung und Einreichung von Meldungen über neue Stoffe
  • weitere Überwachung des Registrierungs-/Meldungsstatus

 

     

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