Intertek bietet Konformitätslösungen gemäß der Detergenzienverordnung der Europäischen Union (EU)
Die EU-Rechtsvorschriften für Detergenzien entstanden aus der weit verbreiteten Wasserverschmutzung in Westeuropa in den 1960er Jahren, die durch biologisch schwer abbaubare Detergenzien verursacht wurde, die in den Flüssen große Mengen Schaum bildeten und die Umwelt beeinträchtigten. Als Reaktion auf die schädlichen Auswirkungen der „schäumenden Flüsse“, die durch die Anhäufung von Tensiden verursacht werden, wurde die Richtlinie 1973/404/EEC erlassen, die eine wegweisende Bewegung darstellt.
Die aktuelle Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien ist seit dem 8. Oktober 2005 in Kraft und hat die früheren Rechtsvorschriften ersetzt. Sie soll den freien Verkehr von Detergenzien und Tensiden, die für Detergenzien verwendet werden, auf dem EU-Binnenmarkt gewährleisten und gleichzeitig ein hohes Maß an Schutz für die Umwelt und die öffentliche Gesundheit sicherstellen. Die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 schreibt ein zweistufiges Prüfsystem für die biologische Abbaubarkeit der aktiven Inhaltsstoffe von Detergenzien (so genannte Tenside) vor. Der Anwendungsbereich ist weit gefasst und umfasst alle Tenside, einschließlich anionischer, nichtionischer, kationischer und amphoterer Stoffe. Sie gilt für die Herstellung, den Verkauf und die Verwendung von Detergenzien; somit muss jede natürliche oder juristische Person, die für das Inverkehrbringen eines Detergens oder eines Tensids für ein Detergens auf dem EU-Markt verantwortlich ist, diese Verordnung einhalten.
Dazu gehören:
- Hersteller/Produzenten von Detergenzien;
- Importeure von Detergenzien;
- Jeder, der die Eigenschaften eines Detergens verändert;
- Jeder, der die Kennzeichnung oder Verpackung eines Detergens ändert;
- Abfüller alle Personen, die die Eigenschaften eines Detergens oder eines für ein Detergens bestimmten Tensids verändern oder die für diese Erzeugnisse vorgesehene Kennzeichnung gestalten oder verändern,. z. B. kauft Unternehmen A ein Waschmittel in loser Form von Unternehmen B und verpackt das Waschmittel dann mit seinem „eigenen“ Namen auf der Verpackung um.
Wie kann Intertek helfen?
Intertek kann Sie dabei unterstützen, Ihr Produkt auf den Markt zu bringen mit der Gewissheit, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen einer komplexen, aber wichtigen Verordnung erfüllt haben. Unsere Experten beraten Sie zum EU-Umweltzeichen, einem freiwilligen System, das Ihr Engagement für ökologische Nachhaltigkeit zeigt. Darüber hinaus können unsere Experten für Waschmittel und Haushaltsprodukte regulatorische Dienstleistungen für alle folgenden Produktkategorien anbieten:
- Bleichmittel
- Produkte zum Geschirrspülen
- Wäschepflegeprodukte
- Allgemeine Oberflächenreiniger (z. B. Wischtücher, Mehrzweckreiniger, Haushaltsdesinfektionsmittel usw.)
- Toilettenpflegeprodukte (z. B. Tabletten, Randsteine usw.)
Unsere Dienstleistungen:
- Einstufung und Kennzeichnung
- Sicherheitsdatenblätter
- Datenblätter für Inhaltsstoffe von Detergenzien
- Toxikologische Risikobewertung (Einhaltung von GPSD, BPR oder REACH)
- Erstellung von technischen Unterlagen für Anträge auf Ausnahmeregelungen, einschließlich einer vollständigen toxikologischen Risikobewertung (Ökotoxizität/Exposition/menschliche Gesundheit)
- Mitteilungen an Giftnotrufzentrale
- Bewertung des EU-Umweltzeichens
Weitere Dienstleistungen

