Intertek bietet ein umfassendes Leistungspaket, um Sie bei der Einhaltung der Anforderungen der EU-Batterieverordnung (2023/1542) zu unterstützen.
Im Februar 2024 trat eine neue Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542) in der Europäischen Union in Kraft. Ziel dieser Verordnung ist es, ein harmonisiertes Regelwerk für die Nachhaltigkeit von Batterien sowie für die Sicherheit stationärer Energiespeichersysteme zu schaffen – sowohl für in der EU hergestellte als auch für importierte Produkte.
Die neue Verordnung ersetzt die EU-Batterierichtlinie (2006/66/EG), die ab dem 18. August 2025 aufgehoben wird.
Diese Gesetzgebung betrifft alle Batterietypen, unabhängig davon, ob sie in ein Produkt integriert oder separat in Verkehr gebracht werden, und verändert damit das regulatorische Umfeld für die gesamte Batteriebranche. Ab Februar 2024 werden die Anforderungen der Verordnung schrittweise über mehrere Jahre hinweg eingeführt.
Zentrale Meilensteine für Hersteller und Importeure:
- Ab dem 18. August 2024:
 Batterien müssen gemäß der EU-Batterieverordnung mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden. Sobald der Hersteller alle anwendbaren Anforderungen erfüllt hat, liegt es in seiner Verantwortung, die Konformität mit der Batterieverordnung durch Anbringen des CE-Kennzeichens nachzuweisen.
- Ab dem 18. August 2025:
 Hersteller von Batterien sind für die Sammlung und Behandlung von Batterien am Ende ihres Lebenszyklus verantwortlich.
- Ab dem 18. Februar 2027:
 Tragbare Batterien in Produkten müssen vom Endnutzer entfernbar und austauschbar sein.
- Ab dem 18. August 2027:
 Batteriehersteller oder -importeure mit einem Jahresumsatz von über 150 Millionen Euro sowie deren Zulieferer müssen die Anforderungen zur Sorgfaltspflicht in der Batterielieferkette erfüllen.
Beherrschen Sie die Anforderungen der EU-Batterieverordnung mit der Intertek Academy
Navigieren Sie durch die EU-Batterieverordnung – mit Einblicken von den Intertek-Experten
Ihr Vorteil mit Intertek
Unser globales Netzwerk aus Batterietestlaboren, Fachexperten und Regulierungsspezialisten unterstützt Sie dabei, die komplexen Anforderungen in den Bereichen Regulierung, Nachhaltigkeit, Sicherheit und Qualität entlang der gesamten Batterie-Wertschöpfungskette erfolgreich zu bewältigen.
Unsere Dienstleistungen zur Unterstützung von Herstellern und Importeuren bei der Einhaltung der Anforderungen der EU-Batterieverordnung umfassen:
- Regulatorische Beratung und Ermittlung der Konformitätsanforderungen
- Optimierung Ihres CE-Konformitätsprozesses
- Leistungs- und Haltbarkeitsprüfungen
- Batteriesicherheitsprüfungen
- Batteriekennzeichnung und Dokumentation
- Identifizierung von Material- und Chemikalienbeschränkungen
- Prüfung auf eingeschränkte Stoffe
- Berechnung des CO₂-Fußabdrucks
- Verifizierung des Recyclinganteils
 
- Unterstützung beim Batterierecycling und -abfallmanagement
- Registrierung von Batterieherstellern bei den zuständigen Behörden
- Implementierung von Sammel- und Recyclingsystemen
- Definition laufender Berichtspflichten
Darüber hinaus bieten wir Lösungen zur Erfüllung weiterer Verpflichtungen der EU-Batterieverordnung, darunter:
- Sorgfaltspflicht in der Lieferkette
- Batteriepass
- Zweitlebenszyklus („Second Life“) von Batterien
- Bewertung der Entnehmbarkeit und Austauschbarkeit von Batterien in Produkten
 
                         
                         
                         
                        