Mikroplastik-Berichterstattung in der Europäischen Union: Sind Sie bereit?
09 Juni 2026
Mikroplastik ist allgegenwärtig – in Regalen, in kosmetischen Formulierungen und inzwischen auch im Fokus der Regulierungsbehörden. Aufgrund wachsender Bedenken hinsichtlich der Umweltpersistenz von Mikroplastik und möglicher Auswirkungen auf die Gesundheit verlangen Regulierungsbehörden zunehmend Transparenz über dessen Verwendung.
Die Europäische Union (EU) hat bei diesen Transparenzanforderungen eine Vorreiterrolle übernommen und mit der Verordnung (EU) 2023/2055 eine verpflichtende Berichterstattung für bestimmte, von den Vermarktungsbeschränkungen ausgenommene Verwendungen eingeführt. Die Kosmetikbranche wird von diesen Anforderungen besonders betroffen sein. Da die erste Meldefrist bereits auf den 31. Mai 2027 festgelegt wurde, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um sich entsprechend vorzubereiten.
Im Kern befasst sich Eintrag 78 des Anhangs XVII der REACH-Verordnung, eingeführt durch die Verordnung (EU) 2023/2055 der Europäischen Kommission, mit synthetischen Polymermikropartikeln (SPMs), besser bekannt als Mikroplastik, und zielt darauf ab, deren Verwendung einzuschränken.
Mikroplastik umfasst nicht nur die sichtbaren „Mikroperlen“, die früher häufig in Peelings und Zahnpasta verwendet wurden. Darunter fallen auch wesentlich kleinere Polymerpartikel, die in Kosmetika, Reinigungsmitteln, Beschichtungen und zahlreichen weiteren Anwendungen eingesetzt werden.
Gemäß der Verordnung (EU) 2023/2055 müssen Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender, die Produkte mit Mikroplastik erstmals auf dem Markt bereitstellen, jährlich relevante Informationen über die IUCLID-Plattform an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) übermitteln. Dazu gehören unter anderem:
- Eine Beschreibung der Endverwendung des Produkts oder Materials
- Die Identität des Polymers
- Geschätzte Mengen an synthetischen Polymermikropartikeln, die in die Umwelt freigesetzt werden könnten
- Ein Verweis auf die jeweils geltende Ausnahmeregelung
Welche wichtigen Fristen gelten?
Die Verordnung (EU) 2023/2055 sieht einen stufenweisen Ansatz für die Berichterstattung vor:
Ab 2026
Hersteller und nachgeschaltete industrielle Anwender von synthetischen Polymermikropartikeln in Form von Pellets, Flocken oder Pulvern, die als Rohstoffe für die Kunststoffproduktion verwendet werden, müssen mit der Übermittlung ihrer Informationen an die ECHA beginnen.
Ab 2027
Der Anwendungsbereich der Berichtspflichten wird erweitert auf:
- Hersteller und nachgeschaltete Anwender von SPMs, die unter die Ausnahmeregelung gemäß Absatz 4(a) fallen (synthetische Polymermikropartikel zur Verwendung an Industriestandorten)
- Lieferanten von Produkten gemäß Absatz 5(b) (SPMs, deren physikalische Eigenschaften während der Endanwendung dauerhaft so verändert werden, dass sie anschließend nicht mehr unter die Definition von Mikroplastik fallen)
Die Berichte müssen jedes Jahr bis zum 31. Mai bei der ECHA eingereicht werden und Daten des vorangegangenen Kalenderjahres enthalten. Unternehmen benötigen daher Systeme, die eine kontinuierliche Erfassung, Organisation und Validierung der relevanten Daten ermöglichen. Die Einhaltung der Verordnung (EU) 2023/2055 ist keine einmalige Aufgabe, sondern eine fortlaufende Verpflichtung.
Warum ist die Berichterstattung wichtig?
Die Auswirkungen der Verordnung (EU) 2023/2055 gehen weit über die bloße Erfüllung regulatorischer Anforderungen hinaus. Insbesondere für Unternehmen der Kosmetik- und Körperpflegebranche, in der Innovationen schnell voranschreiten und das Vertrauen der Verbraucher von zentraler Bedeutung ist, kann eine Nichteinhaltung erhebliche Konsequenzen haben:
Regulatorische Risiken
Unternehmen können mit Verzögerungen beim Marktzugang, Vermarktungsverboten für Produkte oder sogar Bußgeldern rechnen, wenn Daten fehlen oder ungenau sind.
Reputationsrisiken
Verbraucher achten zunehmend auf die Zusammensetzung der von ihnen gekauften Produkte, und Interessengruppen beobachten den Markt genau. Eine transparente Berichterstattung zeigt Verantwortungsbewusstsein und stärkt das Vertrauen.
Operative Risiken
Ohne geeignete Datensysteme kann die Einhaltung der Anforderungen zu kurzfristigem Mehraufwand führen, Ressourcen von Innovationsprojekten abziehen und Datenlücken verursachen.
Auf der anderen Seite können Unternehmen, die sich frühzeitig auf die Berichterstattung vorbereiten, Compliance als Wettbewerbsvorteil nutzen. Eine robuste Datenerfassung schafft Transparenz über Formulierungen, Lieferketten und Umweltauswirkungen. Diese Erkenntnisse können Nachhaltigkeitsstrategien unterstützen und die Widerstandsfähigkeit des Unternehmens stärken.
Fazit
Die Verordnung (EU) 2023/2055 verändert den Umgang der Kosmetikbranche mit Mikroplastik grundlegend. Sie fordert eine jährliche Berichterstattung, belastbare Daten und ein höheres Maß an Transparenz.
Jetzt ist nicht der Zeitpunkt abzuwarten, wie sich die Verordnung auf Ihr Unternehmen auswirken wird. Wer bereits heute seine Produkte analysiert, geeignete Datensysteme etabliert und seine Berichtspflichten versteht, kann die Anforderungen sicher erfüllen. Noch wichtiger ist jedoch, dass sich Compliance in eine Chance verwandeln lässt – im Einklang mit den Erwartungen der Verbraucher und den eigenen Nachhaltigkeitszielen.
Intertek kann Sie unterstützen
Bei Intertek Assuris unterstützen wir Unternehmen weltweit dabei, sichere, wirksame und regelkonforme Kosmetik- und Körperpflegeprodukte auf den Markt zu bringen.
Unsere erfahrenen Toxikologen, Regulatory Affairs Spezialisten und Prüfteams bieten umfassende Unterstützung – von Produktsicherheitsbewertungen und regulatorischen Einreichungen bis hin zu Leistungsprüfungen und Kennzeichnungsberatung.
Gemeinsam mit Ihnen stellen wir sicher, dass Ihre Produkte die Anforderungen der EU-Mikroplastikverordnung erfüllen und das Vertrauen der Verbraucher durch wissenschaftlich fundierte Sicherheits- und Compliance-Nachweise stärken.
Intertek unterstützt Sie unter anderem bei:
- der Definition der für die Berichterstattung erforderlichen Informationen,
- der Abschätzung der Mengen an synthetischen Polymermikropartikeln (SPMs), die potenziell in die Umwelt freigesetzt werden,
- sowie der Erstellung und Einreichung Ihrer IUCLID-Meldungen.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihre Mikroplastik-Berichterstattung und Compliance-Strategie unterstützen können.