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Optimieren Sie Ihren Weg zum EU-Markt mit der Einhaltung der neuesten Maschinenverordnung
Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) und führt wesentliche Neuerungen ein, um die Sicherheit, Leistungsfähigkeit und Effizienz von Maschinenprodukten im europäischen Binnenmarkt zu gewährleisten. Die Verordnung wurde am 29. Juni 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat am 19. Juli 2023 in Kraft. Sie ersetzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Nach einer Übergangsfrist müssen Hersteller ab dem 20. Januar 2027 die neuen Vorgaben erfüllen. Hersteller von industriellen Maschinen, darunter Schleifmaschinen, Drehmaschinen und Verpackungsanlagen, müssen die aktualisierte Verordnung nun einhalten, um einen reibungslosen Marktzugang sicherzustellen. Ziel der Verordnung ist es, die Maschinensicherheit zu erhöhen und den freien Warenverkehr innerhalb der EU zu erleichtern – gleichzeitig werden strengere Anforderungen an neue Technologien wie KI-gestützte Systeme und Cybersecurity berücksichtigt.
Mit Intertek erhalten Sie die Expertise und Sicherheit, die Sie benötigen, um alle Anforderungen zu erfüllen und Risiken zu minimieren. Unsere umfassenden Dienstleistungen begleiten Sie durch den gesamten Konformitätsbewertungsprozess und helfen Ihnen, die neuen regulatorischen Verpflichtungen zu erfüllen und den europäischen Markt mit Vertrauen zu betreten.
Was ist neu an der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230?
- Stärkerer Fokus auf Cybersecurity und KI-gestützte Maschinen: Erhöhte Sicherheitsanforderungen für digital vernetzte und intelligente Systeme sind nun ein zentraler Bestandteil.
- Digitale Betriebsanleitungen: Hersteller können nun digitale Benutzerhandbücher bereitstellen, was Flexibilität schafft und einen nachhaltigeren Ansatz für Dokumentation unterstützt.
- Detailliertere Risikobewertung: Neue Risikokategorien und ein umfassenderer Bewertungsprozess zur besseren Gefahrenanalyse und -minderung.
- Stärkere Marktüberwachung: Verbesserte Marktaufsicht und aktualisierte Konformitätsverfahren stellen sicher, dass nur sichere und konforme Maschinen auf den Markt gelangen.
- Klarere Risikodefinitionen: Neue Risiken wie KI und Cybersecurity werden ausdrücklich adressiert. Der Produktumfang bleibt im Vergleich zur Richtlinie 2006/42/EG weitgehend gleich, jedoch werden die Risikobetrachtungen ausgeweitet.
- Wesentliche Änderungen: Modifizierte Maschinen unterliegen einer erneuten Konformitätsbewertung.
Intertek bietet ein breites Spektrum an Dienstleistungen, die Sie bei der Einhaltung aktueller Sicherheits- und Rechtsvorgaben unterstützen. Ob traditionelle Industriemaschinen oder neue KI-gestützte Systeme – wir bieten maßgeschneiderte Unterstützung, um Ihre Compliance-Reise effizient zu gestalten.
Dazu haben wir ein strukturiertes, aber flexibles Compliance Readiness Program (CRP) entwickelt, das für Klarheit und Effizienz sorgt – egal, ob Sie gerade starten oder kurz vor der Endprüfung stehen. Unser Expertenteam begleitet Sie praxisnah in allen Phasen.
Der Prozess umfasst klare Schritte:
CFR – Compliance Feasibility Review (Machbarkeitsprüfung)
Ein Einstiegsmodul mit:
- Erste Machbarkeitsanalyse
- Normenscreening und -zuordnung
- Vorprüfung des Designs
- Bewertung erster Beobachtungen und möglicher Abweichungen
Dieses modulare Angebot lässt Ihnen die Wahl, nur die für Sie relevanten Services auszuwählen – flexibel und unkompliziert.
Stufe 2 – Prototypen- und Produkttests
Stufe 4 – Pre-Compliance- und Endprüfung
Stufe 5 – Reporting und Voice of the Customer (VoC)
Stufe 6 – Projektabschluss und Compliance-Bereitschaft
Dieser strukturierte Prozess unterstützt Sie bei früher Risikoerkennung, gezielten Verbesserungen und effizienter Vorbereitung auf Zertifizierung oder Markteinführung.
- Unterstützung bei der technischen Dokumentation:
Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung und Organisation der erforderlichen Unterlagen für Ihre technische Dokumentation, um sicherzustellen, dass diese die Anforderungen zur Nachweisführung der Konformität erfüllt – während die inhaltliche Verantwortung und Pflege vollständig bei Ihnen verbleiben. - Unterstützung bei der Erstellung von Handbüchern:
Wir helfen Ihnen bei der Strukturierung und Überprüfung Ihrer Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen digitalen Format- und Sicherheitsanforderungen entsprechen – die Urheberschaft und finale Verantwortung liegen dabei weiterhin bei Ihnen. - Unterstützung bei der Risikobeurteilung:
Wir unterstützen Sie bei der Durchführung von Risikobeurteilungen gemäß EN ISO 12100, einschließlich der Berücksichtigung neuer Technologien wie Cybersecurity. Die abschließende Bewertung und Verantwortung verbleiben beim Hersteller. - Vor-Ort-Inspektionen:
Bewertung vor Ort, um die Einhaltung der neuen Verordnung sicherzustellen. - Unterstützung zu Maschinensicherheitsnormen:
Wir unterstützen Sie bei der Überprüfung der Konformität mit wichtigen europäischen Sicherheitsnormen wie
EN 60204-1 (elektrische Sicherheit),
EN ISO 13849-1/2 (funktionale Sicherheit),
EN ISO 13855 (Sicherheitsabstände),
EN 619 (Förderanlagen)
und EN 528 (Regalbediengeräte). - Überprüfung statischer Berechnungen:
Bewertung der strukturellen Integrität von Maschinen zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen. - Design-Reviews:
Detaillierte Überprüfung Ihres Maschinendesigns, um sicherzustellen, dass es den Anforderungen der Maschinenverordnung sowie den relevanten harmonisierten europäischen Normen entspricht – einschließlich Aspekten zu Sicherheit, Künstlicher Intelligenz (KI) und Cybersecurity. - Beratung zur Einhaltung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen (EHSRs):
Fachkundige Unterstützung bei der Umsetzung der EHSR-Anforderungen der Maschinenverordnung. - Benannte-Stelle-Dienstleistungen gemäß Anhang I:
Wir bieten Konformitätsbewertungsdienstleistungen für Hochrisiko-Maschinenkategorien gemäß Anhang I der Maschinenverordnung an. Dabei unterstützen wir Hersteller bei der Erfüllung der Anforderungen aus Teil A und/oder Teil B – vorbehaltlich unserer formalen Benennung als Benannte Stelle. - Technische Dokumentation für die EU-Baumusterprüfung:
Für Maschinen, die eine EU-Baumusterprüfung gemäß Maschinenverordnung erfordern, übernehmen wir – soweit zutreffend – die Aufbewahrung und Registrierung der technischen Unterlagen im Rahmen unserer Rolle als Benannte Stelle. - Überprüfung von Design-, Einkaufs- und Prüfprozessen:
Sicherstellung, dass alle Prozesse den aktualisierten Anforderungen zur Risikominderung und Sicherheit entsprechen. - Bewertung von KI- und Cybersecurity-Risiken:
Wir unterstützen Sie bei der Integration von KI-Risikobewertungen – einschließlich Themen wie Bias, Transparenz und Sicherheit – sowie bei der Umsetzung von Cybersecurity-Maßnahmen nach internationalen und harmonisierten Normen, soweit verfügbar. - Bewertung von KI-basierten Funktionen:
Wir unterstützen Sie bei der Bewertung von KI-basierten oder KI-integrierten Komponenten (z. B. Bildverarbeitungssysteme, prädiktive Steuerungen, adaptives Verhalten) hinsichtlich der Anforderungen der Maschinenverordnung und des EU-KI-Gesetzes. - Cybersecurity-Tests:
Bewertung des Cybersecurity-Niveaus Ihrer Maschine durch Schwachstellentests, Überprüfung von Sicherheitsmaßnahmen und Bewertung von Secure-by-Design-Prinzipien – einschließlich Zertifizierungen gemäß IEC 62443 sowie Abstimmung mit einschlägigen Vorschriften wie der RED-Delegierten Verordnung (2022/30) und dem Cyber Resilience Act (2024/2847).
Cyber Resilience Act (CRA):
Der CRA legt strenge Sicherheits- und Meldepflichten für Produkte mit digitalen Elementen fest, erweitert den Geltungsbereich der RED und baut auf deren Anforderungen auf. Wir bieten Schulungen zum CRA, Beratung zu Risikobewertungsprozessen sowie Produkttests an, um sicherzustellen, dass Sie robuste Cyberprozesse und -schutzmechanismen implementiert haben – damit Sie die kommenden regulatorischen Anforderungen erfüllen und zukünftigen Bedrohungen proaktiv begegnen können.
Zusätzlich zur Maschinenverordnung ist Intertek als Benannte Stelle für verschiedene weitere EU-Richtlinien und -Verordnungen anerkannt, darunter:
- Niederspannungsrichtlinie (2006/95/EG)
- Richtlinie über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) (2004/108/EG)
- Gasgeräterichtlinie
- Richtlinie über Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX) (2014/34/EU)
- Medizinprodukterichtlinie (93/42/EWG)
- Richtlinie über Umgebungslärm im Freien
- Funkanlagenrichtlinie (RED)
- Funkanlagenrichtlinie (RED) 2014/53/EU
- Verordnung über die Cyber-Resilienz (CRA) 2024/2847/EU
- Richtlinie über die Energieeffizienz von Heizkesseln
- Druckgeräterichtlinie (PED) 2014/68/EU
- Richtlinie über die Benutzung von Arbeitsmitteln (UWED) 2009/104/EG
Stellen Sie sicher, dass Ihre Maschinen den neuesten Konformitätsanforderungen entsprechen
Mit der Unterstützung von Intertek können Sie die komplexen Anforderungen der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und anderer europäischer Richtlinien effizient erfüllen. Unser Expertenteam stellt sicher, dass Ihre Maschinenprodukte vollständig konform, sicher und marktreif sind.