Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen zur neuen Verordnung (EU) 2025/2509 gesammelt und beantwortet und liefern praxisnahe, umsetzbare Informationen, um die Einhaltung der kommenden Vorschriften sicherzustellen.

Ab 2030 ersetzt die neue EU-Spielzeugverordnung (EU) 2025/2509 die bisher seit 2009 geltende Spielzeugrichtlinie (2009/48/EG). Die Verordnung stellt eine umfassende Aktualisierung des europäischen Rahmens für die Spielzeugsicherheit dar. Ziel ist es, den Gesundheits- und Sicherheitschutz von Kindern zu stärken und die Vorschriften an aktuelle Marktgegebenheiten anzupassen.
Sie führt unter anderem weitere Chemikalienbeschränkungen, den Digitalen Produktpass, neue Anforderungen im Bereich Cybersicherheit, aktualisierte Warnhinweise, erweiterte Pflichten in der Lieferkette und weitere Neuerungen ein.
Die vollständige Einhaltung der neuen Verordnung wird nach einer Übergangsfrist von ca. 4,5 Jahre, ab dem 1. August 2030 verpflichtend. Spielzeugunternehmen werden auf mehreren Ebenen ihrer Geschäftsprozesse betroffen sein und sollten frühzeitig damit beginnen, Prozesse, Dokumentationen und Prüfprogramme anzupassen.

Die EU-Spielzeugverordnung (TSR) gilt für alle Spielzeuge, die für Kinder bis 14 Jahre auf dem EU-Markt bereitgestellt werden, darunter:

  • Physische Spielzeuge (klassische Spielwaren, Puppen, Konstruktionsspielzeug etc.)
  • Digitale und vernetzte Spielzeuge (Smart Toys, App-verbundene Spielzeuge)
  • Spielzeuge, die in die EU importiert oder innerhalb der EU hergestellt und in EU-Mitgliedstaaten verkauft werden

Die Verordnung enthält Vorschriften zu:

  • Sicherheitsanforderungen (mechanische, chemische, elektrische, Entflammbarkeit, Hygiene, Radioaktivität)
  • Chemikalienbeschränkungen (CMR-Stoffe, endokrine Disruptoren, PFAS, usw.)
  • Kennzeichnung, Verpackung und Warnhinweisen
  • Rückverfolgbarkeit und Dokumentation (einschließlich des Digitalen Produktpasses)

Im Gegensatz zur bisherigen Richtlinie ist die TSR Spielzeugverordnung, d. h. sie gilt unmittelbar und einheitlich in allen EU-Mitgliedstaaten, ohne Unterschiede durch nationale Umsetzungen.

Nach der TSR ist ein Spielzeug jedes Produkt oder Material, das für das Spielen durch Kinder unter 14 Jahren bestimmt oder gestaltet ist — sei es ausschließlich oder nicht ausschließlich.
Die Definition entspricht weitgehend der der bisherigen Spielzeugrichtlinie (2009/48/EG), wird jedoch präzisiert: „Spielen“ umfasst nun auch Produkte zur Stimulation, Unterhaltung oder Lernförderung, einschließlich digitaler und vernetzter Spielzeuge.
Produkte, die keine Spielzeuge sind, auch wenn Kinder damit spielen (z. B. Haushaltsgegenstände), fallen nicht automatisch unter die Spielzeugverordnung.
Falls unklar ist, ob ein Produkt als Spielzeug einzustufen ist, stehen unsere Fachleute für eine Einordnung zur Verfügung.

Unternehmen, die „spielzeugähnliche“ Produkte anbieten — z. B. Werbeartikel für Kinder, neuartige Produkte oder Sammelfiguren — müssen zunächst prüfen, ob das Produkt nach der EU-Spielzeugverordnung als Spielzeug gilt.
Ein Spielzeug ist jedes Produkt, das für das Spielen durch Kinder unter 14 Jahren bestimmt oder gestaltet ist.
Auch wenn ein Produkt hauptsächlich dekorativ oder werblich gedacht ist, kann es dennoch als Spielzeug gelten, wenn es so gestaltet ist oder so wahrgenommen wird, dass Kinder damit spielen sollen oder werden. In diesem Fall muss das Produkt vollständig der Spielzeugverordnung entsprechen und vor dem Inverkehrbringen das CE-Kennzeichen tragen.
Falls unklar ist, ob Ihr Produkt als Spielzeug einzustufen ist, sollte eine Bewertung anhand von Gestaltung, Präsentation und Zielgruppe durchgeführt werden. Unsere Experten unterstützen bei Bedarf.

Die vollständige Einhaltung der EU-Spielzeugverordnung (TSR) ist Voraussetzung dafür, Spielzeuge nach Ablauf der Übergangsfrist weiterhin auf dem EU-Markt bereitzustellen. Eine frühzeitige Vorbereitung ist wichtig, da dafür Prozesse, Dokumentationen, Prüfprogramme und die Rückverfolgbarkeit innerhalb der Lieferkette angepasst werden müssen.
Eine frühzeitige Umsetzung bietet mehrere Vorteile:

Einheitliche EU-Konformität:
Da die Spielzeugverordnung als Verordnung unmittelbar gilt, entfällt die nationale Umsetzung. Wer die TSR erfüllt, erfüllt damit automatisch die Anforderungen in allen EU-Mitgliedstaaten.

Unterbrechungsfreier Marktzugang:
Nachweisbare TSR-Konformität stellt sicher, dass Produkte ohne Verzögerungen oder nationale Einschränkungen im EU-Markt verbleiben können.

Signalwirkung gegenüber Handelspartnern („TSR-ready“):
Frühe Compliance stärkt das Vertrauen von Händlern, Distributoren und Endkunden.

Geringeres Risiko:
Die erweiterten Anforderungen — insbesondere zu Chemikalien und Rückverfolgbarkeit — mindern das Risiko von Marktüberwachungsmaßnahmen, Produktrückrufen oder Reputationsschäden.

Optimierte interne Abläufe:
Angepasste Compliance-Prozesse verbessern häufig Lieferantenkontrolle, Materialrückverfolgbarkeit, Prüfprogramme und die Gesamtqualität — was wiederum Reklamationen und Rücksendungen reduzieren kann.

Die Toy Safety Regulation (TSR) aktualisiert und stärkt die EU-Vorschriften für Spielzeugsicherheit. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:

Strengere chemische Anforderungen
Erweiterte Beschränkungen u. a. für PFAS, endokrine Disruptoren und andere gefährliche Stoffe — über die bisherigen CMR-Vorgaben hinaus.

Digitaler Produktpass (DPP)
Für jedes Spielzeugmodell ist ein digitaler Datensatz erforderlich, zugänglich über einen Data Carrier (z. B. QR-Code).

Neuerungen für vernetzte/ digitale Spielzeuge
Regelungen zur Risikominimierung hinsichtlich Cybersicherheit und Datenschutz.

Stärkere Verantwortung in der Lieferkette
Klar definierte Pflichten für Hersteller, Einführer, Händler und Online-Marktplätze.

Neue Vorschriften für Kennzeichnung und Warnhinweise
U. a. Altersangaben, Piktogramme und Verknüpfungen zum DPP.
Diese Änderungen erhöhen die Sicherheit, schaffen mehr Transparenz und gewährleisten eine einheitliche Umsetzung in der EU.

Die Spielzeugverordnung (TSR) führt im Vergleich zur Spielzeugrichtlinie strengere chemische Anforderungen für Spielzeuge ein:

  • Erweiterte Stoffbeschränkungen: Zusätzlich zu CMR-Stoffen (karzinogene, mutagene, reproduktionstoxische Stoffe) und Schwermetallen beschränkt die TSR nun auch endokrin wirksame Stoffe, organisch-toxische Substanzen, respiratorische und bestimmte Hautsensibilisatoren, PFAS („Ewigkeitschemikalie“) sowie Inhalationsallergene.
  • Fokus auf Bisphenole: Die Verwendung bestimmter Bisphenole (gelistet in Teil D des Anhangs der Verordnung) in Spielzeugen und Spielzeugkomponenten ist verboten, und die Grenzwerte für Bisphenol A sind verschärft.
  • PFAS-Verbot: Die absichtliche Verwendung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in Spielzeugen, Spielzeugkomponenten oder mikrostrukturell getrennten Spielzeugteilen ist verboten.
  • Spezifische chemische Grenzwerte: Neue Migrationsgrenzwerte wurden für Styrol, Acrylnitril, Butadien und Vinylchlorid festgelegt. Fünf Spielzeugkategorien mit Migrationsgrenzwerten für N-Nitrosamine und N-nitrosierbare Stoffe wurden eingeführt, mit neuen Grenzwerten für Fingerfarben, Slimes und Knetmassen.

Diese Änderungen erfordern tiefere chemische Risikoanalysen und gegebenenfalls zusätzliche Tests für bisher weniger beachtete Stoffe.

Die TSR führt einen Digitalen Produktpass (DPP) für jedes Spielzeugmodell bzw. jede Spielzeugtype ein, um Rückverfolgbarkeit, Transparenz und Marktüberwachung zu verbessern.

Wesentliche Punkte:

  • Der DPP muss über einen Datenträger (z. B. QR-Code) zugänglich sein, auf dem Spielzeug oder – falls technisch nicht möglich – auf Verpackung oder Anleitung.
  • Der Datenträger muss vor dem Kauf sichtbar sein, auch im Online-Handel.
  • Der DPP enthält u. a. Produktkennungen, eine eindeutige Unternehmenskennung, Angaben zur CE-Kennzeichnung, angewandte Normen, Stoffe von besonderem Interesse usw.
  • Die technische Dokumentation und Risikobewertung müssen im DPP hinterlegt und aktuell gehalten werden.
  • Der DPP ersetzt die frühere EU-Konformitätserklärung der Spielzeugrichtlinie.
  • Die EU-Kommission legt die technischen Anforderungen im Rahmen eines delegierten Rechtsakts während der Übergangsfrist fest — spätestens 18 Monate vor Beginn der vollständigen Anwendung.

Gemäß der EU-Spielzeugverordnung (TSR) müssen Spielzeuge klare Warnhinweise und Kennzeichnungen tragen, die für den Verbraucher vor dem Kauf sichtbar sind, einschließlich im Online-Handel. Dies gilt nicht nur für Warnhinweise, die die Kaufentscheidung betreffen.

Es gibt neue Anforderungen für Datenträger (z. B. QR-Code), die das Spielzeug mit dem Digitalen Produktpass (DPP) verknüpfen. Zusätzlich werden Warnhinweise und Kennzeichnungen sowie Angaben zum Unternehmen, das das Spielzeug in den EU-Markt bringt, erweitert. Dazu gehören unter anderem:

  • Allgemeine Warnhinweise (wo erforderlich) mit Mindest- bzw. Höchstalter, erforderlichen Fähigkeiten oder Gewicht.
  • Anforderungen an die Schriftgröße.
  • Warnhinweise müssen das Wort „Achtung“ oder ein Dreieckspiktogramm gemäß TSR enthalten.
  • Altersangaben, Piktogramme und Pflichten in der Lieferkette für Einführer, Händler und Fulfillment-Anbieter.

Diese Neuerungen sorgen für bessere Sicherheitsinformationen, Rückverfolgbarkeit und Konformität bei allen EU-Verkäufen. Unternehmen können sich an unsere Experten wenden, um ihre Kennzeichnung, Verpackung und Verbraucherinformationen prüfen zu lassen.

Die TSR fügt ausdrücklich „Lebensmittelimitationen“, „Darmverschluss“ und „Magnete“ als spezifische wesentliche Sicherheitsanforderungen (ESR) in Anhang II der Verordnung hinzu.
Diese Gefahren wurden bereits in der Spielzeugrichtlinie behandelt, jedoch nur indirekt über die allgemeinen Sicherheitsanforderungen oder harmonisierte Normen (z. B. EN 71-1).
Die TSR gibt diesen Punkten nun einen klaren rechtlichen Status: Sie müssen ausdrücklich bewertet und im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens dokumentiert werden.

Alle, die Spielzeuge herstellen, einführen, vertreiben oder verkaufen (definiert als „Produkte zum Spielen für Kinder unter 14 Jahren“), fallen unter die TSR und tragen entsprechende Verantwortlichkeiten. Dazu gehören:

  • Hersteller von Spielzeug in der EU oder außerhalb der EU, die unter eigenem Namen/Marke verkaufen
  • Markeninhaber bzw. Eigenmarken, die die Produktion in Auftrag geben und ihre Marke auf den Markt bringen
  • EU-Einführer, die Spielzeuge in die EU bringen
  • EU-Distributoren, Fulfillment-Dienstleister (Lagerung, Verpackung, Versand) und Online-Marktplätze, die Spielzeug verkaufen
  • Einzelhändler und E-Commerce-Plattformen, die Spielzeug in den EU-Markt bringen

Jeder in der Lieferkette, der ein Spielzeug auf dem EU-Markt bereitstellt, egal ob im stationären Handel oder online, ist verantwortlich.

Die TSR verlangt, dass auf dem Spielzeug, der Verpackung oder den Begleitdokumenten nur eine einzige EU-Kontaktadresse angegeben wird.
Diese Adresse muss zu dem verantwortlichen Wirtschaftsakteur (Hersteller, Einführer oder bevollmächtigter Vertreter) gehören, der in der EU niedergelassen ist.
Ziel ist es, klar zu machen, wer für die Konformität des Spielzeugs verantwortlich ist, und die Rückverfolgbarkeit für Marktüberwachungsbehörden und Endverbraucher zu erleichtern.

So lassen sich die regulatorischen Änderungen in praktische Schritte und Konsequenzen für Spielzeugunternehmen übersetzen. Hier wird Ihr Test- und Qualitätsmanagement zu einem strategischen Vorteil.

Überprüfung und Aktualisierung der Konformitätsdokumentation

  • Ihre aktuelle EU-Konformitätserklärung (DoC) wird unter der TSR schließlich durch den Digitalen Produktpass (DPP) ersetzt. Das bedeutet, dass Sie für jedes Spielzeugmodell einen DPP mit allen erforderlichen Daten erstellen müssen.
  • Die technische Dokumentation muss überprüft und aktualisiert werden, um die erweiterten chemischen Risikoanalysen (EDCs, PFAS, Sensibilisatoren usw.) abzudecken.
  • Sie müssen sicherstellen, dass Dokumentation und Rückverfolgbarkeit für die längeren vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen erhalten bleiben.
  • Kennzeichnung und Verpackung müssen angepasst werden: der Daten-Träger (z. B. QR-Code) zum DPP, deutlichere Warnhinweise, CE-Kennzeichnung, Altersangaben etc.

Erweiterte Tests und chemische Risikoanalyse

  • Auch wenn Sie bereits nach EN 71 (Teile 1–3 usw.) und anderen aktuellen harmonisierten Normen testen, sollten Sie proaktiv prüfen, ob zusätzliche Tests unter der neuen Spielzeugverordnung (TSR) erforderlich werden — z. B. für neu eingeschränkte Stoffe oder PFAS-Spuren.
  • Wenn Ihre Lieferkette Materialien oder Komponenten verwendet, die bisher als risikoarm galten, kann es nun zu neuer Prüfung kommen (z. B. endokrin wirksame Stoffe oder Ziel-Organ-Toxizität) — wahrscheinlich werden tiefere chemische Analysen, Lieferanten-/Materialprüfungen und ggf. Tests durch Drittanbieter erforderlich.
  • Aktualisieren Sie Ihre Risikoanalyseprozesse und die gute Hersteller Praxis (GMP) für die Spielzeugproduktion: Design-Überprüfung, Änderungskontrolle von Komponenten, Material-Rückverfolgbarkeit, Lieferantenqualifikation.

Lieferketten- und Marktplatzbereitschaft

  • Importierende oder vertreibende Unternehmen bzw. Betreiber von Online-Marktplätzen müssen sicherstellen, dass ihre Spielzeuge TSR-konform sind, der Hersteller den DPP erstellt hat, Aufzeichnungen geführt werden und alle erforderlichen Informationen (CE-Kennzeichnung, Warnhinweise, DPP-Link) auf der Plattform angezeigt werden. Verfahren zur Überprüfung der Konformität in der Lieferkette und zur Reaktion auf Abweichungen (z. B. Rückruf) sind erforderlich.
  • Online-Marktplätze müssen ihre Benutzeroberfläche so gestalten, dass Kinder oder Eltern vor dem Kauf die CE-Kennzeichnung, Warnhinweise und den DPP-Link einsehen können.
  • Logistik- und Fulfillment-Dienste müssen sicherstellen, dass Spielzeuge nur in Umlauf gebracht werden, wenn sie die Anforderungen der Compliance-Kette erfüllen.

Zeitplanung und Übergangsphase

  • Wenn Spielzeuge weiterhin nach der alten Richtlinie in Verkehr gebracht werden, muss überwacht werden, wann diese Vorgehensweise nicht mehr gültig ist — nach Ablauf der Übergangsfrist dürfen nicht konforme Spielzeuge nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
  • Nutzen Sie die Übergangszeit, um interne Systeme zu verbessern: Nachverfolgung, Dokumentation, Transparenz der Lieferkette, Testprogramme, Anpassung von Kennzeichnung/Verpackung und Aktualisierung Ihrer Konformitätsbewertungsstrategie.

  • Gap-Analyse durchführen: Vergleich des aktuellen Konformitätsstatus nach TSD mit den wahrscheinlichen Anforderungen der TSR.
  • Produktportfolio kartieren: Welche Spielzeugmodelle, Lieferanten und Materialien sind betroffen?
  • Testprogramm aktualisieren: Sicherstellen, dass Labore und Materialien auf den neuen chemischen Prüfbereich vorbereitet sind.
  • Dokumentation und Kennzeichnung überprüfen: Vorbereitung auf DPP, Datenträger, aktualisierte Warnhinweise, CE-Kennzeichnung etc.
  • Lieferkette einbeziehen: Kommunikation der bevorstehenden Änderungen mit Lieferanten, Sicherstellung der Materialrückverfolgbarkeit und Lieferantenqualifikation.
  • Partnerschaft mit einem Prüf- und Konformitätsexperten: Unterstützung bei der Umsetzung dieser Änderungen.

Die Spielzeugverordnung (TSR) tritt am 01.08.2030 in Kraft und wurde am 12.12.2025 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Es gibt eine Übergangsfrist von ca. 4,5 Jahren, nach Ablauf dieser Übergangsfrist ist diese Verordnung verpflichtend einzuhalten - für alle Spielzeuge, die nach dem 01.08.2030 auf dem Markt bereit gestellt werden.
Die Europäische Kommission wird voraussichtlich den delegierten Rechtsakt zur Festlegung der technischen Spezifikationen für den DPP mindestens 18 Monate vor Beginn der vollständigen Anwendung verabschieden. Leitlinien zum DPP werden voraussichtlich 1 Jahr vor der vollständigen Anwendbarkeit veröffentlicht.

Hersteller sind weiterhin für das Design, die Produktion, die Dokumentation und die Konformitätsbewertung ihrer Spielzeuge verantwortlich. Wichtige Pflichten umfassen:

  • Technische Dokumentation und Sicherheitsbewertung: Erstellung einer technischen Dokumentation, Durchführung von Risikobewertungen und Konformitätsprüfungen.
  • Digitaler Produktpass (DPP): Erstellung eines DPP für jedes Spielzeugmodell oder jede Spielzeugart, einschließlich eines sichtbaren Datenträgers auf dem Spielzeug, der Verpackung oder den Anleitungen. Der DPP muss am Verkaufsort, auch online, zugänglich sein.
  • Produktregistrierung: Hochladen der eindeutigen Produktkennzeichnung und der Betreiberkennung in das EU-Produktpass-Register.
  • Kontaktinformationen: Angabe der im TSR vorgeschriebenen Kontaktdaten, sofern der Hersteller der verantwortliche Wirtschaftsakteur mit Sitz in der EU ist.
  • Marktüberwachung & Verbraucherinformation: Sofortige Information der Behörden über das Safety Business Gateway sowie Benachrichtigung von Verbrauchern und Marktplätzen, falls ein Risiko festgestellt wird.

Importeure sind dafür verantwortlich, dass Spielzeuge, die auf den EU-Markt gebracht werden, den Anforderungen der TSR entsprechen. Wichtige Pflichten umfassen:

  • Überprüfung der Herstellerkonformität: Sicherstellen, dass der Hersteller einen DPP erstellt hat und dass die Spielzeuge einen Datenträger tragen.
  • Produktregistrierung: Sicherstellen, dass der DPP im EU-Produktpass-Register eingetragen ist.
  • Kontaktinformationen: Angabe der im TSR vorgeschriebenen Kontaktdaten, sofern der Importeur der verantwortliche Wirtschaftsakteur mit Sitz in der EU ist.
  • Information an Behörden und Verbraucher: Kunden und Behörden informieren, wenn ein gefährliches Produkt festgestellt wird. Sicherstellen, dass die Kommunikationskanäle des Herstellers funktionsfähig sind.
  • Aufsicht über die Lieferkette: Prüfen, dass Hersteller die TSR-Anforderungen einhalten, einschließlich CE-Kennzeichnung und Sicherheitsdokumentation.

Händler müssen sicherstellen, dass die von ihnen verkauften Spielzeuge der TSR entsprechen. Dazu gehören:

  • Überprüfung der Hersteller- und Importeurspflichten: Sicherstellen, dass das Spielzeug CE-Kennzeichnung, einen DPP und die korrekten Sicherheitsdokumente aufweist.
  • Rückverfolgbarkeit und Lieferkettenkontrolle: Kenntnis der Konformität in der Lieferkette behalten und Maßnahmen ergreifen, wenn ein Spielzeug ein Risiko darstellt.

Online-Marktplätze, die Spielzeuge verkaufen, müssen die Anforderungen der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR 2023/988/EU) und der TSR einhalten. Wichtige Pflichten sind:

  • Anzeige von Produktinformationen: Alle relevanten Sicherheitsinformationen (CE-Kennzeichnung, DPP-Link, Warnhinweise) müssen vor dem Kauf für Verbraucher klar sichtbar sein.
  • Überprüfung der Konformität der Lieferanten: Sicherstellen, dass die Lieferanten konforme Spielzeuge bereitstellen.
  • Verbraucherschutz: Behörden unterstützen und Verbraucher im Falle gefährlicher Produkte informieren.

Wenn ein Spielzeug vor der vollständigen Anwendbarkeit der TSR rechtmäßig auf den EU-Markt gebracht wurde (unter der alten Spielzeugrichtlinie), muss der Wirtschaftsakteur, der das Produkt in Verkehr gebracht hat, nachweisen können, dass er eine geeignete Risikobewertung nach der GPSR durchgeführt hat.

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Lösungen für die EU-Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (EU) 2025/2509 (TSR)

Ab dem 1. August 2030 ersetzt die neue EU-Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug die bisher geltende Spielzeugrichtlinie. Wenn Sie sich fragen, was diese Änderung für Ihr Unternehmen bedeutet – und welche konkreten Schritte Sie unternehmen können, um weiterhin konform zu bleiben – sind Sie hier richtig.

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