Im November 2019 veröffentlichte die Europäische Kommission zwei Richtlinien - (EU) 2019/1922 und 2019/1929 - zur Aktualisierung der europäischen Anforderungen an die Sicherheit von Spielzeug. Diese Aktualisierungen traten am 20. bzw. 21. Mai 2021 in Kraft.

Richtlinie (EU) 2019/1922 betrifft die Anforderung für Aluminium in EN 71 Teil 3, die in EN 71-3:2019 + A1:2021 geändert wurde.

Die Migrationsgrenzwerte für Aluminium wurden durch die Richtlinie (EU) 2019/1922 der Kommission geändert. Die neuen Grenzwerte für Aluminium traten mit dem 20. Mai 2021 in Kraft. Die Prüfmethode für Aluminium wird nicht geändert.

Die neuen Grenzwerte für Aluminium lauten:

  • 2.250 mg/kg in trockenen, brüchigen, staubförmigen oder geschmeidigen Materialien (Kategorie I)
  • 560 mg/kg in flüssigem oder haftenden Materialien (Kategorie II)
  • 28.130 mg/kg in abgeschabten Material (Kategorie III)

Sie traten mit dem 20. Mai 2021 in Kraft. Die Prüfmethode für Aluminium wird nicht geändert. 

Bislang wurden die neue Version EN 71-3:2019 + A1:2021 noch nicht im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die bisherige Fassung EN 71-3:2019 bleibt daher bisher der harmonisierte Standard. Eine Anpassung in naher Zukunft wird erwartet.

Richtlinie (EU) 2019/1929 bezieht sich auf die Anforderungen für Formaldehyd in Anhang II der Anlage C der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG.

Anhang II der Anlage C definiert spezifische Grenzwerte für Chemikalien, die in Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten oder Spielzeug, das dazu bestimmt ist, in den Mund genommen zu werden, verwendet werden und die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft sind.

Die Grenzwerte für Formaldehyd sind:

  •  Migrationsgrenzwert: 1,5 mg/l in polymeren Materialien für Spielzeug
  • Emissionsgrenzwert: 0,1 ml/m3 in Materialien aus Kunstharzpressholz für Spielzeug
  • Gehaltsgrenzwert: 30 mg/kg in Textilmaterialien für Spielzeug
  • Gehaltsgrenzwert: 30 mg/kg in Ledermaterialien für Spielzeug
  • Grenzwert für den Gehalt: 30 mg/kg in Papiermaterialien für Spielzeug
  • Grenzwert für den Gehalt: 10 mg/kg in wasserbasierten Materialien für Spielzeug
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