Die neue EU-Spielzeugverordnung (EU) 2025/2509 im Überblick: So bereiten Sie Ihr Unternehmen auf die neuen EU-Anforderungen vor

 

Veröffentlicht am 12. Dezember 2025, wird die neue EU-Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (EU) 2025/2509 (TSR) die derzeitige Spielzeugrichtlinie (2009/48/EG) nach einem Übergangszeitraum von ca. 4,5 Jahren ersetzen. Doch was bedeutet das in der Praxis für Unternehmen der Spielzeugbranche – von Herstellern über Importeure bis hin zu Händlern? 

Mit strengeren Chemikaliengrenzwerten, Digitalen Produktpässen, erweitertem Schutz für vernetzte Spielzeuge sowie stärkeren Verpflichtungen entlang der Lieferkette wird die TSR die Compliance-Anforderungen für Spielzeug auf dem EU-Markt erheblich verändern. Neue Pflichten gelten für alle Wirtschaftsakteure, die Spielzeuge in der EU vertreiben – unabhängig davon, ob dies über stationäre Geschäfte oder Online-Kanäle erfolgt. Unternehmen der Spielzeugbranche sollten jetzt mit den Vorbereitungen beginnen, um ihre Qualitäts-Compliance zu stärken, Risiken zu minimieren und einen reibungslosen Übergang mit ununterbrochenem Marktzugang sicherzustellen. 

Erfahren Sie in unserem Experten-Webinar, was die Änderungen für Sie bedeuten.

Inhalt / Agenda:  

  • Allgemeines
  • Mitgeltende Rechtsakte
  • Wesentliche Änderungen zur Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG
  • Pflichten der Wirtschaftsakteure
  • Kennzeichnung

Zielgruppe:  
Spielwarenbranche, Start-Up´s, Qualitätsmangement 


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Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten (kurz „Daten") daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Mit dieser Datenschutzerklärung wollen wir Sie über die Verarbeitung Ihrer Daten in unserem Unternehmen und die Ihnen zustehenden datenschutzrechtlichen Ansprüche und Rechte umfassend im Sinne des Art. 13 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU DS-GVO) informieren. 

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten (kurz „Daten") daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Mit dieser Datenschutzerklärung wollen wir Sie über die Verarbeitung Ihrer Daten in unserem Unternehmen und die Ihnen zustehenden datenschutzrechtlichen Ansprüche und Rechte umfassend im Sinne des Art. 13 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU DS-GVO) informieren. 

FAQ zur EU-Spielzeugverordnung (TSR)

Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen zur neuen Verordnung gesammelt und beantwortet und liefern praxisnahe, umsetzbare Informationen, um die Einhaltung der kommenden Vorschriften sicherzustellen.

Lösungen für die EU-Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (EU) 2025/2509 (TSR)

Ab dem 1. August 2030 ersetzt die neue EU-Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug die bisher geltende Spielzeugrichtlinie. Wenn Sie sich fragen, was diese Änderung für Ihr Unternehmen bedeutet – und welche konkreten Schritte Sie unternehmen können, um weiterhin konform zu bleiben – sind Sie hier richtig.