Hersteller, Lieferanten oder Importeure, die Materialien oder Gegenstände aus Kunststoff mit Lebensmittelkontakt in Verkehr bringen, müssen eine schriftliche Konformitätserklärung gemäß den Verordnungen (EG) 1935/2004 und (EU) 10/2011 vorlegen können. Die Abgabe dieser Erklärung umfasst die Verwaltung komplexer Unterlagen, die Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit von Materialien, die Durchführung erforderlicher Tests und die Aktualisierung bei Änderungen der Rechtsvorschriften. Die Nichtabgabe dieser Erklärung stellt einen Verstoß dar – aber wissen Sie überhaupt, wie Sie vorgehen müssen?
 
Erfahren Sie in diesem kurzen, auf Abruf verfügbaren Webinar von unserem Experten, wie Sie bei der Erstellung der Konformitätserklärung vorgehen und die vollständige Einhaltung der Vorschriften für Ihre Lebensmittelkontaktkunststoffe sicherstellen können. Verschaffen Sie sich mit praktischen Ratschlägen einen Überblick, wie Sie den gesetzlichen Anforderungen immer einen Schritt voraus sein können.

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Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten (kurz „Daten") daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Mit dieser Datenschutzerklärung wollen wir Sie über die Verarbeitung Ihrer Daten in unserem Unternehmen und die Ihnen zustehenden datenschutzrechtlichen Ansprüche und Rechte umfassend im Sinne des Art. 13 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU DS-GVO) informieren. 

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