12 Dez. 2025

Die EU hat die neue Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (EU) 2025/2509 im Amtsblatt am 12. Dezember 2025 veröffentlicht. Dieses umfassende Update der EU-Spielzeugsicherheitsregeln stärkt den Schutz vor gefährlichen Chemikalien und Cyberrisiken und führt den Digitalen Produktpass (DPP) ein, um die Rückverfolgbarkeit von auf dem europäischen Markt bereitgestellten Spielzeugen zu verbessern.

Die Europäische Union hat damit formal die neue Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (EU) 2025/2509 (TSR) verabschiedet, die die bisherige Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG ersetzt, nach deren Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 12. Dezember 2025.

Die Verordnung tritt am 1. August 2030 in Kraft. Wirtschaftliche Betreiber haben eine Übergangsfrist von ca. 4,5 Jahren, um sich anzupassen und vollständige Konformität sicherzustellen. Die Europäische Kommission wird vor Inkrafttreten der vollständigen Anwendung einen delegierten Rechtsakt zur Festlegung der technischen Spezifikationen des Digitalen Produktpasses (DPP) verabschieden.

Die TSR zielt darauf ab, den Rahmen für Spielzeugsicherheit in der EU zu modernisieren und den Schutz von Kindern zu erhöhen, indem sie:

  • Strengere Anforderungen an die chemische Sicherheit einführt, einschließlich Verbote oder Beschränkungen von endokrinen Disruptoren, PFAS und anderen Stoffen.
  • Einen Digitalen Produktpass (DPP) für jedes Spielzeugmodell vorschreibt, der über einen Datenträger wie z. B. einen QR-Code rückverfolgbar ist, um Transparenz und Überwachung zu verbessern.
  • Neue Bestimmungen für vernetzte Spielzeuge hinzufügt, um Cyber- und Datenschutzrisiken zu adressieren.
  • Die Pflichten entlang der gesamten Lieferkette (Hersteller, Importeure, Händler, Online-Marktplätze) stärkt und die einheitliche Anwendung in allen EU-Mitgliedstaaten sicherstellt, da die TSR direkt anwendbar ist.

Die Einhaltung der TSR wird voraussichtlich mehrere Bereiche der Geschäftsabläufe von Spielzeugunternehmen betreffen. Die Übergangsfrist bietet die Möglichkeit, notwendige Änderungen und Prozesse vorzubereiten und umzusetzen. Die offizielle Veröffentlichung der Verordnung ist hier zugänglich, und Sie können unsere Expert:innen für Spielzeugprüfungen, Qualitätssicherung, Inspektion und Zertifizierung für weitere Informationen kontaktieren.

Lösungen für die EU-Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (EU) 2025/2509 (TSR)

Ab dem 1. August 2030 ersetzt die neue EU-Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug die bisher geltende Spielzeugrichtlinie. Wenn Sie sich fragen, was diese Änderung für Ihr Unternehmen bedeutet – und welche konkreten Schritte Sie unternehmen können, um weiterhin konform zu bleiben – sind Sie hier richtig.

FAQ zur EU-Spielzeugverordnung (TSR)

Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen zur neuen Verordnung gesammelt und beantwortet und liefern praxisnahe, umsetzbare Informationen, um die Einhaltung der kommenden Vorschriften sicherzustellen.