Erhalten Sie sicheren Zugang zum EU-Markt mit Migrationsprüfungen und Compliance-Unterstützung für Ihre Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff – einschließlich Lebensmittelverpackungen, Küchenutensilien, Haushaltsgeräten und Machinen zur Lebensmittelverarbeitung.
Kunststoffe sind die am umfassendsten regulierte Materialgruppe von Lebensmittelbedarfsgegenständen in der EU. Um konform in Verkehr gebracht zu werden, müssen Kunststoff-Lebensmittelkontaktmaterialien alle spezifischen Anforderungen der Verordnung (EU) 10/2011 erfüllen, zusätzlich zu den übergeordneten Bestimmungen der Rahmenverordnung (EG) 1935/2004 und der Guten Herstellungspraxis (Verordnung (EG) 2023/2006).
Die Verordnung (EU) 10/2011 legt strenge Vorgaben zur Zusammensetzung, Prüfung und Konformitätserklärung von Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff fest. Sie enthält eine Positivliste zugelassener Stoffe mit spezifischen Beschränkungen für deren Verwendung.
Aufgrund häufiger Änderungen der Verordnung (EU) 10/2011 und des sich schnell wandelnden regulatorischen Umfelds ist die Einhaltung der Vorschriften eine Herausforderung – aber auch eine gesetzliche Pflicht. Ihre Lebensmittelkontaktmaterialien müssen geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie keine schädlichen Stoffe auf Lebensmittel abgeben bzw. die zulässigen Migrationsgrenzwerte einhalten. Ein Verstoß kann Ihre Produkte, Marke und Kunden gefährden.
Unsere Experten bei Intertek helfen Ihnen, diese Komplexität zu meistern. Von der Materialbewertung und Prüfung bis zur regulatorischen Unterstützung und Dokumentation sorgen wir dafür, dass Ihre Kunststoffe mit Lebensmittelkontakt vollständig konform sind.
Die Verordnung (EU) 10/2011 gilt für:
- Materialien, Gegenstände und deren Teile, die ausschließlich aus Kunststoff bestehen
- Kunststoff-Mehrschichtmaterialien und -Gegenstände, die durch Klebstoffe verbunden sind
- Kunststoffmaterialien, die bedruckt oder mit einer Beschichtung versehen werden können
- Kunststoffschichten oder Kunststoffbeschichtungen, die Dichtungen in Verschlüssen und Kappen bilden
- Kunststoffschichten in Mehrstoff- und Mehrschichtmaterialien und -gegenständen
Es ist wichtig zu beachten, dass es eine separate Verordnung für recycelte Kunststoffe mit Lebensmittelkontakt gibt: Die Verordnung (EU) 2022/1616.
Gesamt- und spezifische Migrationsprüfungen für Kunststoff-Lebensmittelkontaktmaterialien
Zur sicheren Verwendung von Kunststoff-Lebensmittelkontaktmaterialien verlangt die Verordnung (EU) 10/2011 Prüfungen, um sicherzustellen, dass die Stoffe die von der EFSA festgelegten Migrationsgrenzwerte nicht überschreiten. Dazu gehören Gesamtmigrationsprüfungen, die die Gesamtmenge nichtflüchtiger migrierender Stoffe bestimmen, sowie spezifische Migrationsprüfungen für die in der Positivliste aufgeführten Stoffe mit spezifischen Migrationsgrenzwerten (SML).
Die Prüfbedingungen richten sich nach der vorgesehenen Verwendung des Materials, wobei Faktoren wie Lebensmittelart, Kontaktzeit, -temperatur oder ob es sich um einen Einweg- oder Mehrweggegenstand handelt, berücksichtigt werden – was zusätzliche Prüfanforderungen mit sich bringt. Unsere Experten unterstützen Sie im gesamten Prozess, wählen die passenden Simulanzien, Prüfbedingungen und Methoden (u.a N 1186 und EN 13130) aus und helfen Ihnen so, die Konformität Ihrer Produktesicherzustellen und Ihr Unternehmen zu schützen.
Unsere Prüfleistungen umfassen unter Anderem:
- Gesamtmigration
- Spezifische Migration von Schwermetallen
- Spezifische Migration von primären aromatischen Aminen (=PAAs)
- Spezifische Migration von Bisphenolen wie BPA und BPS
- Spezifische Migration von Acrylnitril
- Spezifische Migration oder Gehaltsbestimmung von Phthalaten
- Spezifische Migration von Formaldehyd und Melamin
- Spezifische Migration oder Gehaltsbestimmung von PFAS
Unterstützung bei der Ausstellung der Konformitätserklärung für-Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kusntstoff
Alle Kunststoff-Lebensmittelkontaktmaterialien, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, müssen von einer schriftlichen Konformitätserklärung (DoC) begleitet sein, die die Einhaltung der geltenden Vorschriften bestätigt. Die Ausstellung einer Konformitätserklärung für Kunststoffe ist keine einfache Aufgabe – die Verordnung (EU) 10/2011 stellt detaillierte Anforderungen, die von Herstellern und Importeuren umfangreiches technisches Dokumentationsmanagement, Migrationsprüfungen und gründliche Risikobewertungen verlangen, um Sicherheit und Konformität nachzuweisen. Unser Expertenteam vereinfacht diesen Prozess und unterstützt Sie in jeder Phase, von der Dokumentation über die Prüfung bis hin zur regulatorischen Interpretation.
Kontaktieren Sie uns noch heute für weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen für Ihre Produkte und Materialien mit Lebensmittelkontakt gemäß Verordnung (EU) 10/2011.
