Die CSR-Richtlinie der Europäischen Union (CSRD) führt zum ersten Mal eine zusätzliche verpflichtende Unternehmensberichterstattung für ESG ein.

Qualifizierte Organisationen müssen ihre Berichte im Rahmen der CSRD zusätzlich zu den Standardanforderungen an die Finanzberichterstattung (Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und Anhang zum Jahresabschluss) vorlegen.

Dieser neue Berichterstattungsstandard wurde vom EU-Rat am 28. November 2022 verabschiedet und aktualisiert und ersetzt die Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) und erweitert den Geltungsbereich der NFRD. Die europäischen Länder verabschieden nun ihre eigenen lokalen Gesetze, um den Standard umzusetzen.

Welche Unternehmen sind von der CSR-Richtlinie betroffen?

Die CSR-Richtlinie betrifft alle großen und börsennotierten EU-Unternehmen, die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen:

  • Mehr als 250 Beschäftigte
  • Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro
  • Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro

Nicht-europäische Unternehmen sind ebenfalls betroffen, wenn:

  • Ihr in der EU erwirtschafteter Nettoumsatz übersteigt 150 Mio. EUR, und;
  • - sie mindestens eine Niederlassung oder Tochtergesellschaft in der EU habe

Wann müssen die ersten Berichte zur CSR-Richtlinie vorgelegt werden?

Die ersten Berichte der neuen CSR-Richtlinie müssen im Jahr 2025 vorgelegt werden, und zwar auf der Grundlage der Aktivitäten des Geschäftsjahres 2024, was bedeutet, dass sich die Unternehmen jetzt vorbereiten müssen.

2025 2026 2027 2028
Börsennotierte EU-Unternehmen und Unternehmen,
 die bereits der NFRD unterliegen (> 500 Beschäftigte)
Große Unternehmen, die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
>250 Beschäftigte
>40 Millionen Euro Umsatz
>20 Millionen Euro Bilanzsumme
In der EU börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) 50-250 Beschäftigte Nicht-EU-Unternehmen mit: >150 Millionen Euro Nettoumsatz in der EU Mindestens einer Niederlassung/Tochtergesellschaft in der EU

Wie können sich Unternehmen auf die CSR-Richtlinie vorbereiten?

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Unternehmen jetzt mit der Vorbereitung auf die CSR-Richtlinie beginnen, da diese Änderung der gesetzlichen Berichterstattung neue Anforderungen an die zu meldenden Daten mit sich bringt. Um sicherzustellen, dass Sie die CSR-Richtlinie zum ersten Termin erfolgreich einreichen können, müssen Sie dafür sorgen, dass Sie in der Lage sind, alle in der Norm geforderten Informationen zusammenzustellen und darüber zu berichten. Möglicherweise werden Sie feststellen, dass Sie Ihre Tätigkeiten und/oder die Art und Weise, wie Sie die Informationen derzeit erfassen, ändern müssen. Je früher Sie also mit der Bewertung Ihrer derzeitigen Bereitschaft beginnen, desto besser.

Die Lösungen von Intertek für die CSR-Richtlinie bieten ein flexibles Angebot, das auf die Anforderungen Ihres Unternehmens zugeschnitten ist. Wie auch immer, wir arbeiten mit Ihnen zusammen. Unser Ziel ist es, Ihnen zu helfen, sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen in der bestmöglichen Position ist, um die neuen CSR-Richtlinienanforderungen zu erfüllen.

Wie Intertek Sie bei der Vorbereitung auf die CSR-Richtlinie unterstützen kann

Das Fachwissen von Intertek auf dem Gebiet der Nachhaltigkeit in Verbindung mit unserem tiefgreifenden Verständnis für die Tätigkeiten unserer Kunden in einer Vielzahl von Branchen bedeutet, dass wir am besten in der Lage sind, Sie bei der Vorbereitung auf diese bedeutende Veränderung zu unterstützen.

Wir können Sie bei der Durchführung von Lückenanalysen unterstützen, um sicherzustellen, dass Sie einen klaren Überblick über die derzeitige Bereitschaft Ihres Unternehmens zur Einreichung von Anträgen im Rahmen der neuen CSR-Richtlinie haben, und wir werden mit Ihnen zusammenarbeiten, um klare Aktionspläne zur Behebung etwaiger Lücken festzulegen, um Sie auf Ihre erste Einreichung im Rahmen der CSR-Richtlinie vorzubereiten.

Wenn Sie bereits über ein ISO-Managementsystem verfügen, können wir Ihnen auch dabei helfen, herauszufinden, welche Maßnahmen Sie speziell ergreifen müssen, um Ihre derzeitigen Prozesse so weiterzuentwickeln, dass sie für die Anforderungen der CSR-Richtlinie geeignet sind.

Unsere Experten können auch Ihre Teams schulen, um sicherzustellen, dass jeder versteht, was für die Vorbereitung Ihrer Einreichung erforderlich ist. Die Schulung kann für verschiedene Teams und Funktionen in Ihrem Unternehmen durchgeführt werden und wird auf Ihre Anforderungen zugeschnitten, wobei die aktuellen Kenntnisse Ihres Teams über die CSR-Richtlinie und das Verständnis ihrer Anforderungen sowie die Bereitschaft Ihres Unternehmens für die CSRD berücksichtigt werden.

Interteks Lösungen für die Nachhaltigkeits-Wertschöpfungskette und unsere spezialisierten Tools wie Inlight - die Plattform für das Risikomanagement in der Lieferkette - können Ihnen ebenfalls dabei helfen, Ihre ESG-Ziele zu erreichen und alle Bereiche mit Chancen und Verbesserungsmöglichkeiten anzugehen.

In einigen Märkten sind wir auch in der Lage, als Prüfer Ihrer CSR-Richtlinienberichte zu fungieren und Ihnen einen einzigen Anbieter zu bieten, der Sie nahtlos von den ersten Vorbereitungen bis zum Audit der Einreichung unterstützen kann.
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