Die CSR-Richtlinie der Europäischen Union (CSRD) führt zum ersten Mal eine zusätzliche verpflichtende Unternehmensberichterstattung für ESG ein.
Qualifizierte Organisationen müssen ihre Berichte im Rahmen der CSRD zusätzlich zu den Standardanforderungen an die Finanzberichterstattung (Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und Anhang zum Jahresabschluss) vorlegen.
Dieser neue Berichterstattungsstandard wurde vom EU-Rat am 28. November 2022 verabschiedet und aktualisiert und ersetzt die Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) und erweitert den Geltungsbereich der NFRD. Die europäischen Länder verabschieden nun ihre eigenen lokalen Gesetze, um den Standard umzusetzen.
Welche Unternehmen sind von der CSR-Richtlinie betroffen?
Die CSR-Richtlinie betrifft alle großen und börsennotierten EU-Unternehmen, die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen:
- Mehr als 250 Beschäftigte
- Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro
- Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro
Nicht-europäische Unternehmen sind ebenfalls betroffen, wenn:
- Ihr in der EU erwirtschafteter Nettoumsatz übersteigt 150 Mio. EUR, und;
- - sie mindestens eine Niederlassung oder Tochtergesellschaft in der EU habe
Wann müssen die ersten Berichte zur CSR-Richtlinie vorgelegt werden?
Die ersten Berichte der neuen CSR-Richtlinie müssen im Jahr 2025 vorgelegt werden, und zwar auf der Grundlage der Aktivitäten des Geschäftsjahres 2024, was bedeutet, dass sich die Unternehmen jetzt vorbereiten müssen.
2025 | 2026 | 2027 | 2028 |
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Börsennotierte EU-Unternehmen und Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen (> 500 Beschäftigte) |
Große Unternehmen, die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: >250 Beschäftigte >40 Millionen Euro Umsatz >20 Millionen Euro Bilanzsumme |
In der EU börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) 50-250 Beschäftigte | Nicht-EU-Unternehmen mit: >150 Millionen Euro Nettoumsatz in der EU Mindestens einer Niederlassung/Tochtergesellschaft in der EU |
Wie können sich Unternehmen auf die CSR-Richtlinie vorbereiten?
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Unternehmen jetzt mit der Vorbereitung auf die CSR-Richtlinie beginnen, da diese Änderung der gesetzlichen Berichterstattung neue Anforderungen an die zu meldenden Daten mit sich bringt. Um sicherzustellen, dass Sie die CSR-Richtlinie zum ersten Termin erfolgreich einreichen können, müssen Sie dafür sorgen, dass Sie in der Lage sind, alle in der Norm geforderten Informationen zusammenzustellen und darüber zu berichten. Möglicherweise werden Sie feststellen, dass Sie Ihre Tätigkeiten und/oder die Art und Weise, wie Sie die Informationen derzeit erfassen, ändern müssen. Je früher Sie also mit der Bewertung Ihrer derzeitigen Bereitschaft beginnen, desto besser.
Die Lösungen von Intertek für die CSR-Richtlinie bieten ein flexibles Angebot, das auf die Anforderungen Ihres Unternehmens zugeschnitten ist. Wie auch immer, wir arbeiten mit Ihnen zusammen. Unser Ziel ist es, Ihnen zu helfen, sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen in der bestmöglichen Position ist, um die neuen CSR-Richtlinienanforderungen zu erfüllen.
Wie Intertek Sie bei der Vorbereitung auf die CSR-Richtlinie unterstützen kann
Das Fachwissen von Intertek auf dem Gebiet der Nachhaltigkeit in Verbindung mit unserem tiefgreifenden Verständnis für die Tätigkeiten unserer Kunden in einer Vielzahl von Branchen bedeutet, dass wir am besten in der Lage sind, Sie bei der Vorbereitung auf diese bedeutende Veränderung zu unterstützen.
Wir können Sie bei der Durchführung von Lückenanalysen unterstützen, um sicherzustellen, dass Sie einen klaren Überblick über die derzeitige Bereitschaft Ihres Unternehmens zur Einreichung von Anträgen im Rahmen der neuen CSR-Richtlinie haben, und wir werden mit Ihnen zusammenarbeiten, um klare Aktionspläne zur Behebung etwaiger Lücken festzulegen, um Sie auf Ihre erste Einreichung im Rahmen der CSR-Richtlinie vorzubereiten.
Wenn Sie bereits über ein ISO-Managementsystem verfügen, können wir Ihnen auch dabei helfen, herauszufinden, welche Maßnahmen Sie speziell ergreifen müssen, um Ihre derzeitigen Prozesse so weiterzuentwickeln, dass sie für die Anforderungen der CSR-Richtlinie geeignet sind.
