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Registrierung von Bioziden

Die Registrierung von Bioziden ist sowohl in der Europäischen Union als auch in den Vereinigten Staaten ein wichtiger gesetzlicher Auftrag.

Intertek unterstützt Sie bei der Registrierungsverwaltung gemäß der EU-Biozid-Richtlinie und den US-amerikanischen EPA-FIFRA-Vorschriften. Unsere Spezialisten verfügen über umfangreiche Erfahrung bei der Erstellung der Biozid-Unterlagen gemäß Richtlinie 98/8/EG. Sie bieten regulatorische Unterstützung, fungieren als Vermittler gegenüber den Behörden und führen Sie durch das Antragsverfahren der FIFRA-Registrierung gemäß 40 CFR Teil 152.

Europäische Union (EU)
Intertek unterstützt Sie bei der Registrierung von Biozid-Produkten.
Die Biozid-Richtlinie (BPD) 98/8/EG führte ein harmonisiertes System für Vermarktung und Vertrieb von Biozid-Wirkstoffen und Biozid-Produkten in den EU-Mitgliedstaaten ein. Während bestehende Wirkstoffe auf EU-Ebene überprüft werden, um in Anhang I (Positivliste) der BPD aufgenommen zu werden, wurde eine 10-jährige Übergangsfrist eingeführt. In diesem Zeitraums bis 2010 war es den Mitgliedstaaten erlaubt, weiterhin ihre bestehenden Rechtsvorschriften anzuwenden.
Wir bieten unseren Kunden eine unkomplizierte, praktische Beratung zur Registrierung von Biozid-Produkten in den EU-Mitgliedstaaten. Zu unseren Dienstleistungen gehören u.a. Beratung, Kontakte zu den Regulierungsbehörden, Entwicklung einer Registrierungs- und Prüfstrategie, Studienüberwachung, Abschluss der Risikobewertungen und Erstellung der Registrierungsunterlagen.

Vereinigte Staaten von Amerika
Die Expertenservices bieten regulatorische Unterstützung bei der Biozid-Registrierung in den Vereinigten Staaten. Wir fungieren als Bindeglied zu den Behörden, sodass die Einreichung der FIFRA-Anmeldung gemäß 40 CFR Teil 152 durchgeführt werden kann.

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